Versicherungsschutz für Skitickets, Winter Cards und mehr.

Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG ist der neue Versicherungspartner der My Leukerbad AG für den Verkauf aller Bergbahntickets der Torrent-Bahnen inkl. Winter Card. Beim Kauf eines Tickets ist die "Skipass Versicherung Leukerbad" automatisch im Ticketpreis enthalten. Für Notfalltransporte kann eine zusätzliche Versicherung "SnowAssist Light" abgeschlossen werden.
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  • Skipass Versicherung Leukerbad (inkludiert)
  • SnowAssist Light (Zusatzversicherung)

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Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG

Telefon: +41 (0) 22 939 22 32
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Skipass Versicherung Leukerbad (inkludiert)

FAQ

Informationen zum Versicherungsschutz:

  • Alle Tickets der Torrent-Bahnen sind versichert. 
  • Bei der Winter Card sind die Leistungen der Torrent-Bahnen & Leukerbad Therme versichert. 
  • Beim Kauf eines der oben genannten Tickets wird die Versicherung automatisch abgeschlossen und ist im Ticketpreis inbegriffen.
  • Jahreskarten wie Magic Pass oder Leukerbad Card sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.



Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz, wenn der Versicherte aufgrund eines der folgenden Ereignisse nicht in der Lage ist, seinen Pass zu nutzen: 

  • Unfall, Krankheit oder Tod des Versicherten
  • Unfall, Krankheit oder Tod eines Angehörigen (Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Enkel, Schwiegereltern und Kinder des Lebenspartners des Versicherten)
  • Wetterbedingungen: Sturm, Lawinengefahr, übermässiger Schneefall, der die Anzahl der in Betrieb befindlichen Bergbahnen im Gebiet der Station auf weniger als drei reduziert. Dieses Ereignis unterliegt einer offiziellen Mitteilung der Station.
  • Der offizielle Teilbetrieb zu Beginn und Ende der Saison, der vorab von dem Versicherungsnehmer (My Leukerbad AG) mitgeteilt wird, gilt nicht als versichertes Ereignis.



Die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung oder des Kaufs des Passes bereits eingetreten sind oder deren Eintritt für den Versicherten offensichtlich war.
  • Vorher bestehende Erkrankungen, Schwangerschaften oder Verletzungen, die bereits vor dem Kauf des Skipasses diagnostiziert bzw. behandelt wurden und das Risiko einer plötzlichen Verschlechterung bergen.
  • Pandemien, Epidemien oder Quarantänemassnahmen im Wohnsitzland oder im Ausland.
  • Ereignisse, die sich aus der Teilnahme an von einem Sportverband organisierten, offiziellen Wettkämpfen sowie dem Training für diese Wettkämpfe, wenn sie beruflich oder unter einem bezahlten Vertrag erfolgt, und der Haftpflicht im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten ergeben. 
  • Die Teilnahme an Rennen mit Wettkampfcharakter auch als Amateur. 


Weitere Ausschlüssen sind in den AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen) geregelt.



Grundvoraussetzungen für die Versicherungsleistungen:

Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte folgende Unterlagen bei Europ Assistance (Schweiz) einreichen:

  • Skipass, Sperrnummernbeleg oder die Bestätigung des Skipasskaufs
  • Ausgefüllte Schadensmeldung
  • Ärztliche Bescheinigung (im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit)
  • Bankverbindung

 

Die AVBs können hier heruntergeladen werden: AVBs

Mehr Informationen zu Europ Assistance hier.

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SnowAssist Light (Zusatzversicherung)

FAQ

Was deckt die SnowAssist Light Bergbahnen-Versicherung ab?

Die Bergbahnen-Versicherung kann die Kosten für Suche & Bergung, Rückführung aus gesundheitlichen Gründen & medizinische Notfallkosten abdecken.


Ich reise mit meiner Familie, wer ist versichert?

Nur die in der Versicherungspolice genannte Person ist versichert.


Was ist SnowAssist Light ?

SnowAssist Light ist eine subsidiäre und ergänzende Versicherung zu jeder anderen zugunsten des Begünstigten bestehenden Versicherungsgarantie und beschränkt sich daher auf Schäden, die nicht durch diese Garantien gedeckt sind.

SnowAssist deckt die Kosten, die durch einen Unfall im Skigebiet entstehen.


Wie kann ich SnowAssist Light abschliessen?

SnowAssist Light wird am Schalter der Skistation zusammen mit dem Skipass oder über unsere Website im Zusammenhang mit einem Skipass (leukerbad.ch/shop) gekauft.


Wer ist der Versicherer?

EUROP ASSISTANCE (SCHWEIZ) VERSICHERUNGEN AG, Avenue de Perdtemps 23, 1260 Nyon, Schweiz.

EUROP ASSISTANCE steht den versicherten Personen täglich rund um die Uhr zur Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie Europ Assistance unter: +41 (0)22 939 22 32

Per E-Mail unter: email hidden; JavaScript is required


Wer ist versichert?

Die versicherten Personen, die die Versicherungsleistungen von Europ Assistance in Anspruch nehmen können, sind die Versicherungsnehmer, die im Besitz eines Skipasses mit dem Vermerk des bei der Vertragsstation abgeschlossenen Versicherungsprodukts oder eines anderen Dokuments oder Nachweises sind, das bzw. der den Abschluss der Versicherung belegt.


Wie bekomme ich eine Bestätigung, dass ich versichert bin?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Wenn Sie den Vertrag direkt an einem Schalter abschliessen, gilt die Quittung mit der Aufschrift des Versicherungsprodukts als Nachweis für die Zahlung der Versicherungsprämie und damit für Ihren Versicherungsschutz.
  • Wenn Sie Ihre Versicherung auf unserer Website (leukerbad.ch/shop) abschliessen, gilt die Kaufquittung, die Sie per E-Mail erhalten, als Nachweis.


Wie lange ist die Versicherung gültig?

Beginn und Ende der Versicherung entsprechen der Dauer des versicherten Skipasses und sind entweder direkt auf Ihrem Skipass (bei Abschluss an einem Schalter) oder auf Ihrer Kaufquittung (bei Abschluss über die Website) angegeben.


Unter welchen Bedingungen ist die Versicherung gültig?

Die Versicherung gilt für das gesamte geöffnete Skigebiet der Station, die den Skipass ausgestellt hat, und im Falle eines Unfalls nur dann, wenn der Rettungsdienst der Station am Unfallort tätig geworden ist.


Gilt die Versicherung nur für Skifahrer?

Nein. Die Versicherung gilt für Skifahren und ähnliche Gleitsportarten wie Snowboard, Skibob sowie für alle anderen Aktivitäten, die mit der Benutzung von Bergbahnen verbunden sind. Wanderungen werden dem Skifahren gleichgestellt.


Was tun bei einem Unfall?

  1. Kontakt mit dem Rettungsdienst der Skistation aufnehmen: +41 27 472 81 38
  2. Innerhalb von 10 Tagen nach dem versicherten Ereignis telefonisch oder per E-Mail mit EUROP ASSISTANCE Kontakt aufnehmen
  3. Melden Sie den Schaden zuerst den bestehenden Versicherungen und schicken Sie Europ Assistance dann die Schlussabrechnung Ihrer Versicherung, um eventuelle Ansprüche auf Versicherungsleistungen einzufordern, die nicht von Ihrer Versicherung gedeckt sind.
  4. Stelle EUROP ASSISTANCE alle Originalbelege der Ausgaben, deren Erstattung beantragt wird, auf der Website https://ski-ch.eclaims.europ-assistance.com/home zur Verfügung.


Was sind die wichtigsten Ausschlüsse?

  • Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Kaufs des Skipasses bereits eingetreten sind oder deren Eintreten für den Begünstigten zum Zeitpunkt des Kaufs des Skipasses offensichtlich war.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit der Beteiligung an gefährlichen Handlungen, deren Risiken bekannt sind.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien und Epidemien, unsachgemässem und gefährlichem Skifahren und/oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  • Skifahren abseits der Pisten (vorbehaltlich der vom Skigebiet für das «Skifahren abseits der Pisten» genehmigten Flächen), Teilnahme an Rennen mit Wettbewerbscharakter, auch als Amateur.

 

Die AVBs der optionalen Versicherung "SnowAssist Light" können hier heruntergeladen werden: AVBs
 
Mehr Informationen zu Europ Assistance hier.

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