AGB MYLAG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der My Leukerbad AG.

My Leukerbad AG

1. My Leukerbad AG

Die My Leukerbad AG (nachfolgend «MYLAG») ist eine integrierte Tourismusdienstleistungsunternehmung mit Sitz in Leukerbad. Sie bietet kostenpflichtige und kostenlose Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam als «Leistungen» bezeichnet) aus einem Pool von Unternehmungen in und um die Destination Leukerbad-Albinen-Inden-Varen an. Derzeit sind ihr folgende Unternehmungen der Betriebsorganisation MYLAG angeschlossen: Leukerbad Therme, Torrent Bahnen, Sportarena, Snowpark, Tourismusbüro und die Leuk- Leukerbad Busbetriebe (LLB).

2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Leistungen, welche von MYLAG angeboten werden. Durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB der MYLAG mit jeder Bestellung bzw. Nutzung eines Produktes und/oder einer Dienstleistung bei einer der unter Ziffer 1 genannten und künftigen Unternehmungen der MYLAG. Die AGB der MYLAG gelten unabhängig davon, ob eine Unternehmung der MYLAG Betriebsorganisation oder Dritte als Vermittler/Partner die Bestellung entgegennimmt und/oder ausführt. Der MYLAG steht das alleinige Recht zu, Ihre Bestellung der jeweils geeigneten Unternehmung zuzuführen. Diese wird die Vertragspartnerin und gilt für sämtliche Dienstleitungen und Produkte der MYLAG.

Des Weiteren akzeptiert der Kunde gleichzeitig die weiteren Bestandteile insbesondere Dienstleistungs-, Produktebeschreibungen und Preislisten von der MYLAG. Für die Benutzung können bei bestimmten Leistungen besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Diese sind in den entsprechenden Verträgen (bspw. Verträge über Mietgegenstände oder Gütertransport) geregelt und gehen allfälligen Bestimmungen aus diesen AGB vor.

Die AGBs werden in zusätzlichen Sprachen übersetzt. Im Zweifelsfall ist die Originalversion (deutsche Version) massgebend.

3. Vertragsabschluss

Bei schriftlichen Buchungen, Buchungen über das Internet, per Email, SMS oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln wird die Annahme der Buchung dem Kunden ausdrücklich bestätigt. Diese Bestätigungen bilden zusammen mit allfälligen Prospekten mit Leistungsbeschreibungen und dem zu entrichtenden Entgelt den Vertrag. Der Vertrag kommt nur mit der Zustellung der Bestätigung durch MYLAG zustande. Die schriftliche Bestätigung kann auch elektronisch erfolgen. Werden Leistungen mündlich an den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen bestellt, so kommt der Vertrag mit der vorbehaltlosen Annahme der Bestellung durch MYLAG zu Stande. MYLAG verkauft ihre Leistungen direkt und über Vermittler/Partner.

Die MYLAG ist berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe die vereinbarte Leistung zu ändern oder einen Ersatz anzubieten. Wird die Vertragserfüllung durch MYLAG wegen höherer Gewalt verunmöglicht oder beeinträchtigt, ist MYLAG berechtigt, vom Vertrag – unter Rückvergütung der nicht bezogenen Leistungen – zurückzutreten. Ziffer 4.2 bleibt vorbehalten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Die Sonderregeln bzgl. der Covid-19 Pandemie sind unter Ziffer 7.3 geregelt.

4. Nutzungsbestimmungen

4.1. Beförderungsbestimmungen

Mit dem Verkauf eines Lifttickets verpflichtet sich MYLAG zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers oder seines Materials. Sportgeräte werden nur dann transportiert, wenn die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Einrichtungen dies zulassen und die Schutzbestimmungen über Wildschutz- und Wildruhezonen nicht verletzt werden. Für Wege und Pisten können von MYLAG und/oder den Behörden Nutzungseinschränkungen gemacht werden. Es gelten die Transportbestimmungen sowie Anweisungen des Bahnpersonals.

4.1.1 Sommer

Inbegriffen in entsprechenden Tickets ist die Benutzung sämtlicher, geöffneter und homologierter Wege nach dem Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV).

4.1.2 Winter

Inbegriffen in entsprechenden Tickets ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten, Winterwanderwege sowie Schlittelwege.

4.2. Einschränkung der Nutzung

Kann MYLAG ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Anlagen infolge nachfolgend aufgeführter Umstände nicht erfüllen, entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber MYLAG. Dies gilt sowohl bei temporären oder teilweisen als auch bei dauerhaften oder vollständigen Betriebseinschränkungen oder Betriebseinstellungen aufgrund von:

-Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der MYLAG. Darunter fallen insbesondere zufällige Ereignisse, technische Defekte sowie Ereignisse höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Epidemien, Pandemien, Stromunterbrüche oder Streiks;
-behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen oder anderen hoheitlichen Massnahmen;
-dem Eintritt einer Strommangellage und daraus hervorgehenden Einschränkungen. Darunter fallen insbesondere auch (teilweise) Betriebsbeschränkungen bzw. Betriebseinstellungen infolge Stromabschaltungen oder die selektive Einstellung einzelner Betriebe bzw. Betriebsteile in freiem Ermessen der MYLAG zur Erreichung von behördlich verordneten oder empfohlenen Sparzielen;
-Überlastung der Transportanlagen oder Überfüllung der Pisten und Wege sowie daraus resultierende mögliche Wartezeiten;
-Bau- oder Wartungsarbeiten.

Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen kann der Zutritt zu einzelnen Anlagen an den Kauf eines Tickets der Veranstaltung gebunden werden. Ferner kann der Zutritt zu Anlagen, Pisten und Wegen gesperrt werden. MYLAG kann aufgrund der Nachfrage oder der Witterungsbedingungen das Angebot anpassen, ohne dass Kunden allfällige Rückerstattungsansprüche entstehen.

4.3. Nutzungsbestimmungen

MYLAG legt die Bestimmungen für die Nutzung fest. Der Kunde ist verpflichtet, sich an die Anweisungen zu halten. Dies sind insbesondere:

-Anordnungen von Mitarbeitenden
-Sperrungen von Pisten und Wegen
-Markierungen, Warntafeln und Anweisungen zur Nutzung der Bahnen
-FIS-Regeln und SKUS-Richtlinien
-Regeln zur Trail-Toleranz
-Badereglement
-Regelungen von Schutzgebieten

Ferner wird rücksichtsloses Verhalten oder Trunkenheit/Drogenmissbrauch nicht toleriert. Anlagen und Einrichtungen der MYLAG dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Allfällige Instandstellungs-/ Reinigungskosten sind durch den Verursacher zu bezahlen. Bei Verstössen gegen die Nutzungsbestimmungen kann MYLAG den Kunden entschädigungslos vorübergehend oder für immer von der Nutzung ausschliessen. Die MYLAG behält sich jederzeit vor, eine Strafanzeige zu machen.

4.4. Sicherheit auf den Pisten / Rettungsdienst

Die FIS-Verhaltensregeln und SKUS-Richtlinien sind stets zu beachten. Abfahrtsrouten (gelb markierte Pisten) sind gesichert und markiert, jedoch nicht präpariert, und es findet keine Pistenkontrolle statt. Gemäss den Richtlinien von SKUS sind die Pisten im Skigebiet exklusiv für Ski-, Snowboard-, Monoski- & Telemarkfahrer bestimmt. Fortbewegungsgeräte, die in sitzender Stellung zu benutzen sind wie z.B. Snowbob sind verboten und werden auf keinen Anlagen der MYLAG transportiert. Ausgenommen davon sind Invalide in sitzender Stellung.

Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von Drohnen im Bereich der Stationen, Bahnanlagen, Pisten und Snowpark verboten. Unabhängig davon ist im Erschliessungsgebiet der MYLAG die Privatsphäre aller Personen zu respektieren. Ohne offizielle Bewilligung durch die MYLAG dürfen Drohnen nur bis maximal 100 Meter Entfernung von einer Menschenansammlung und ausserhalb der oben aufgeführten Bereiche betrieben werden.

Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sowie nach erfolgter Schlusskontrolle sind Pisten und Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Das Befahren oder Begehen der Pisten nach Pistenschluss ist aus Sicherheitsgründen verboten. Den Anweisungen des Personals, insbesondere des Pisten- und Rettungsdienstes, ist unbedingt Folge zu leisten.

Jede missbräuchliche Benützung eines Skitickets oder einer anderen Fahrkarte, bei rücksichtslosem Verhalten und Gefährdung Dritter (insbesondere Nichtbeachten der FIS- und SKUS-Regeln, Missachten von Signalen, Weisungen und Absperrungen, sowie das Befahren geschlossener Pisten, Wald- und Wildschutzgebiete sowie lawinengefährdeten Hängen) hat den sofortigen Entzug der Fahrkarte ohne Entschädigung zur Folge. Ausserdem fällt eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 200.00 an.

Erleidet ein Kunde einen Unfall bei Benützung der Bahnanlagen oder der präparierten und kontrollierten Pisten im Schneesportgebiet, kann er den Rettungsdienst der Bergbahnen in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird mit einer definierten Fallpauschale von CHF 300.00 zuzüglich Personalleistungen und Materialaufwand verrechnet. Für den Krankenwagentransport werden die effektiven externen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Andere Kosten Dritter (z.B. Helikoptertransport, Arztbesuche, Ambulanz) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. Ein Unfall, für welchen Haftungsansprüche an MYLAG gestellt werden, ist unverzüglich der betreffenden Betriebsleitung oder am Informationsschalter der Bahnen zu melden, um genaue Angaben zum Hergang der Vorkommnisse zu machen.

5. Haftung

Allfällige Beanstandungen des Kunden, welche die Leistungserbringung durch MYLAG gemäss Ziffer 6 betreffen, sind unverzüglich an die MYLAG bzw. an ihre Mitarbeitenden zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Kunden allfällige Ansprüche gegenüber MYLAG verloren. Die MYLAG haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihre Mitarbeitenden verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Eine Haftung der MYLAG für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge:

-Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen, Absperrungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten
-Missachten von Weisungen und Warnungen des Personals der MYLAG (Pisten- und Rettungsdienstes, Bademeister u.a.)
-Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahr
-Fahrlässigem oder vorsätzlich pflichtwidrigem Verhalten auf Anlagen und Skipisten
-Ausübung von Risikosportarten wie Freeriding, Freeskiing, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.
-Ausübung des Mountainbike-Sports auf allen Wander- und Bike-Wegen sowie Fahrwegen und Strassen
-Ungenügender Pistenpräparierung
-In folgenden Fällen wird, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen:
-Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Pisten
-Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen
-Diebstähle im Skigebiet oder Personen- und Sachbeschädigungen durch Dritte

Im Übrigen stützt sich die Haftung der MYLAG im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Die MYLAG haften nicht für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten. Ferner ist jede Haftung für Unfälle auf Bike-, Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen. Im Rahmen des Unterhalts der Transportanlagen werden Schmiermittel verwendet und durch den Betrieb kann Abrieb bei Führungsrollen entstehen. Je nach Witterung kann dies zu leichten Verschmutzungen von Kleidern führen. Die Bergbahnen haften, soweit gesetzlich zulässig, nur im Fall von unsachgemässer Anwendung von Schmiermitteln. Dabei ist die Haftung höchstens im Rahmen des Wertes gemäss Zeitwerttabelle für die Lebenserwartung von Wintersport-Bekleidung (max. 4 Jahre) gegeben.

Für Personen- und Sachschäden, welche durch Nichtbeachten von Hinweisen, Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Begehungen der Pisten ausserhalb der Betriebszeiten entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt. Für Beschädigungen an Sportgeräten übernimmt die MYLAG keine Verantwortung.

Im Rahmen von angebotenen Pauschalreisen haftet die MYLAG nur bei Personenschäden unbeschränkt. Für sämtliche anderen Schäden ist die Haftung der MYLAG auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt, mit Ausnahme von absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden.

6. Leistungs- und Verkaufsbedingungen

6.1. Leistungen allgemein

Die Leistungen werden in den entsprechenden Angebotsbeschrieben definiert. Alle Angaben (insbesondere zum Umfang der Leistungen) sind ohne Gewähr. MYLAG behält sich vor, Leistungsbeschreibungen in Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

6.2. Verkaufsbedingungen

Die Preisangaben verstehen sich, ausser anders vermerkt, inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF). Bei der Annahme von Fremdwährungen gilt der von MYLAG festgelegte Tageskurs. Das Wechselgeld erfolgt in Schweizer Franken (CHF).

Die MYLAG behält sich vor, Preisangaben in Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Insbesondere steht MYLAG das Recht zu, die Preise im Falle der Einführung oder Erhöhung von offiziellen Gebühren, Abgaben und Steuern sowie von Transportkosten auch nach Vertragsabschluss zu erhöhen. MYLAG legt die Zahlungsbedingungen in den Leistungsbeschreibungen fest. Fehlt eine solche Angabe, so gilt die Zahlungsfrist gemäss Rechnungsstellung der MYLAG. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist MYLAG berechtigt, die zu erbringende Leistung zu verweigern.

Für den Erwerb von rabattierten Tickets sind amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums erforderlich und unaufgefordert vorzuweisen. Ohne Vorlage der diesbezüglichen Ausweise werden keine vom Normaltarif abweichenden Tarife gewährt. Tages- und Mehrtageskarten der Bergbahnen werden auf Keycards oder anderen kompatiblen Datenträgern mit Depotgebühren ausgestellt. Das Depot ist im Preis nicht inbegriffen. Deshalb wird beim Kauf eines Skipasses einmalig CHF 5.00 für die Keycard berechnet. Die Keycard ist dann im Eigentum des Gastes und kann wieder aufgeladen und verwendet werden.

6.3. Verlust von Tickets

Verlorene Tickets werden grundsätzlich nicht ersetzt. Mehrtageskarten der Bergbahnen sowie Kombitickets (Summer Card und Winter Card) werden nur gegen Vorweisen des Sperrnummerbeleges gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 20.00 ersetzt. Bei Verlust einer Jahreskarte Leukerbad kann im Tourismusbüro Leukerbad einmalig ein Duplikat zum Preis von CHF 40.00 erstellt werden. Bei Verlust einer Ticket-Armbanduhr in der Leukerbad Therme wird ein Betrag von CHF 150.00 fällig. Dies aufgrund der maximal möglichen Konsumationsgebühr auf der Armbanduhr.

6.4. Alterskategorien

Die Preisangaben sind nach Alterskategorien gestaffelt. Sofern nicht anders vermerkt, gelten folgende Kategorien:

-Kinder bis 5.99 Jahre
-Kinder 6 – 15.99 Jahre
-Erwachsene ab 16 Jahre

Massgebend für die Zuordnung der Kategorien ist der Geburtstag. Die MYLAG behält sich das Recht vor, die Geburtstage durch Vorweisen von amtlichen Ausweisen zu kontrollieren. Sofern kein amtlicher Beweis erbracht werden kann, wird der Erwachsenentarif fällig. Auch Kinder unter 6 Jahren benötigen ein Abo für das Passieren der Drehkreuze. Dieses kann an den üblichen Verkaufsstellen abgeholt werden.

6.5. Nutzung der Tickets

Mit Ausnahme von besonderen Bestimmungen in den Prospekten und Publikationen sind Tickets persönlich und nicht übertragbar. MYLAG legt fest, für welche Tickets ein Name und/oder Foto erfasst werden muss. Lautet ein Ticket auf einen oder mehrere bestimmte Tage, kann es nicht auf andere Tage übertragen werden. Für nicht genutzte Tage besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung. Tickets, bei denen der Kunde innerhalb einer bestimmten Zeitperiode selber über die Nutzung entscheidet (Tageswahlkarten), können weder verlängert noch rückerstattet werden.

6.6. Ausweispflicht / Missbrauch

Die Mitarbeitenden der MYLAG sowie autorisiertes Kontrollpersonal sind jederzeit berechtigt, Kontrollen von jeglichen Tickets vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung hin, hat sich der Ticketinhaber mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen. Ermässigte Fahrkarten/Tickets sind nur mit einer Ermässigungskarte gültig, die bei Kontrollen vorgewiesen werden muss.

Schwerbehinderte Personen können gegen Ausweisen des Schwerbehindertenausweises eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Ticketaufteilung bei Begleitung:

  1. Die Person mit einer Behinderung ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und eines gültigen Tickets für das entsprechende Angebot. Die Begleitperson kann die Person mit der Behinderung kostenlos begleiten.
  2. Die Begleitperson ist im Besitz eines Tickets für das entsprechende Angebot. Die Person mit der Behinderung kann kostenlos am Angebot teilnehmen.

Wird ein Ticketmissbrauch, wie Verwendung von Tickets von/für Drittpersonen oder Fälschung/Weitergabe von Ausweisen, festgestellt, hat dies den sofortigen Entzug des Fahrausweises zur Folge. Gleichzeitig werden folgende Umtriebskosten erhoben:

-Einzelfahrten/Tageskarten: CHF 100.00
-Mehrtageskarten: CHF 200.00
-Saison- und Jahreskarten: CHF 300.00
-Nutzung der Anlagen ohne Ticket: CHF 300.00

Kann aufgrund von fehlenden Ausweisen nicht nachvollzogen werden, ob ein Verstoss vorliegt, so werden die Umtriebskosten eingezogen, bis der entsprechende Ausweis vorliegt. Zusätzlich ist der Tageskartenpreis nachzuzahlen. Eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung oder Fälschung von Fahrkarten bleibt vorbehalten. Handlungen eines Gastes in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern und /oder MYLAG am Vermögen oder anderen Rechten zu schädigen, gelten als Missbrauch. Eine Fälschung liegt insbesondere vor, wenn ein Ticket oder Beleg unbefugt erstellt, geändert, vervielfältigt, ergänzt oder sonst manipuliert wurde oder Radierungen aufweist.

Missbräuchlich verwendete, gefälschte bzw. gesperrte Fahrausweise werden eingezogen. Eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung ist zu entrichten. Wer die Aufwand- und Umtriebsentschädigung nicht sofort bezahlt, muss eine Sicherheit leisten. Der Gast kann des Skigebiets oder anderer Anlagen der MYLAG verwiesen werden.

Der Versuch einer missbräuchlichen Benützung von Tickets hat dieselben Folgen. Zivil- und strafrechtliche Verfolgung bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Nicht bezahlte oder abgelaufene Parkgebühren werden mit CHF 20.- Nachzahlgebühr belastet. Falsch parkierte Fahrzeuge werden gegen Gebühren abgeschleppt. Eine amtliche Verzeigung bleibt vorbehalten.

6.7. Jahres- / Saisonkarten

Die Jahreskarten sind, sofern nicht anders vermerkt, vom 01. Mai bis zum 30. April des Folgejahres gültig. Die Jahres- und Saisonkarten sind persönlich und nicht übertragbar.

6.8. Gutscheine

Verfallene Gutscheine können nur verlängert werden, wenn es sich um gekaufte Gutscheine handelt. Kostenlos abgegebene Gutscheine (z.B. im Rahmen von Aktionen, Sponsorings etc.) können nicht verlängert werden.

7. Rückerstattungen / Stornierungen

Gekaufte Tickets können nicht umgetauscht, geändert, storniert oder rückerstattet werden. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Betriebsunterbrechungen, bei schlechten Wetter- und Schneeverhältnissen sowie technischen Stillständen, späterer Saisonstart oder frühzeitige Betriebseinstellungen einzelner oder der gesamten Bahnen, unvorhergesehene Abreise, Sperrung der Skiabfahrten sowie Schliessung von Betrieben der MYLAG wie Therme, Sportarena, Skigebiet oder Teilen vom Skigebiet aus Witterungsgründen, übermässigem Schneefall, Lawinengefahr, etc.

Allen Kunden wird empfohlen, beim Kauf eines Mehrtagespasses eine Zusatzversicherung über einen Drittanbieter (SOLID Försäkrings AB; www.skicare.ch) abzuschliessen. Eine Zusatzversicherung mit SOLID AB kann direkt im Webshop oder an der Kasse kostenpflichtig erworben werden. „SkiCare“ (Aufpreis CHF 5.00 / Tag) bietet Kunden eine temporäre und subsidiäre Assistance-Versicherung, welche unter anderem Rettungs-, Transport- und Behandlungskosten im Falle eines Skiunfalls deckt. Das Versicherungsprodukt „PassProtect“ (Aufpreis CHF 3.00 / Tag) deckt die Rückerstattung ihres Skipasses, der Skimiete und Skilektionen bei Unfall, Krankheit oder ungünstigen Wetterbedingungen. Weitere Details finden Sie unter www.skicare.ch. Beim Abschluss von «SkiCare» oder «PassProtect» ist SOLID Försäkrings AB der Versicherungsanbieter. Der Versicherungsvertrag wird zwischen dem Gast und dem Versicherungsanbieter abgeschlossen und richtet sich ausschliesslich nach den Versicherungsbedingungen des Versicherungsanbieters. Die MYLAG ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.

Die Zusatzversicherung kann nur zusammen mit dem Kauf des Tickets erworben werden. Wer beim Kauf des Tickets keine Zusatzversicherung erworben hat, kann diese nicht nachträglich separat erwerben.

7.1 Tages- und Mehrtagestickets, Parkkarten sowie Kombiangebote

7.1.1 Winter

Auf Parkkarten wird keine Rückerstattung oder Stornierung gewährt, weder durch die MYLAG noch die Zusatzversicherung des Drittanbieters. Auf Tages- und Mehrtagestickets sowie Kombiangebote gewährt die MYLAG keine Rückerstattung. Jedoch kann für Tages- und Mehrtagestickets sowie die Winter Card eine Rückerstattung über eine vorher abgeschlossene Zusatzversicherung erfolgen (siehe «7. Rückerstattungen). Beim Erwerben einer Zusatzversicherung für die Winter Card ist nur der Anteil des Skitickets versichert (exklusive Bäder). Rückerstattung ist direkt beim Versicherungsanbieter zu beziehen. Rückerstattung des Anteils Bäder wird weder durch MYLAG noch die Zusatzversicherung gedeckt.

7.1.2 Sommer

Für die Tagestickets, Summer Card, Spezialbergangebote und Parkkarten wird keine Rückerstattung oder Stornierung gewährt, weder durch die MYLAG noch die Zusatzversicherung. Für diese Tickets kann keine Zusatzversicherung erworben werden.

7.2. Jahres-/ Saisonkarten

Bei Jahres- und Saisonkarten der MYLAG besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Verbund-Abonnementen mit anderen Gebieten (z.B. Magic Pass, Oberwalliser Skipass, Valais Ski Card, Valais Mountain Card etc.) gehen die Bestimmung für die jeweilige Karte den Bestimmungen dieser AGB vor.

7.3 Sonderbestimmungen Pandemie

Im Falle einer Pandemie enthalten die bei der MYLAG erworbenen Tickets eine Pandemie-Absicherung. Können Leistungen infolge behördlicher Einschränkungen nicht konsumiert werden, wird die Leistung in eine Gutschrift umgewandelt. Diese Gutschrift kann während 2 Jahren ohne Wertverlust bei der MYLAG eingelöst werden. Diese Pandemie-Absicherung greift ausschliesslich in folgenden Fällen:

-Die Einschränkung ist behördlich angeordnet, d.h. eine durch den Staat und/oder Kanton verordnete Betriebseinstellung der Anlagen auf Grund der Pandemie
-Eine ärztlich bestätigte Erkrankung am Pandemie-virus bzw. Erkrankung im näheren persönlichen Umfeld und daraus resultierender Selbst-Quarantäne
-Ein Einreiseverbot in die Schweiz

Die Sonderbestimmungen gelten nur für nicht benützte Tickets. Bei benützten Mehrtageskarten besteht ausschliesslich ein Anspruch auf die nicht benutzte Leistung.

Bei der Jahreskarte Leukerbad Card bietet MYLAG den Kunden im Falle einer Pandemie eine persönliche und nicht übertragbare Gutschrift an, die beim Kauf der nächsten Leukerbad Card gültig ist. Die Gutschrift ist maximal zwei Jahre nach Ausstellung gültig und wird ausschliesslich unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

-die Einschränkung ist behördlich angeordnet, d.h. eine durch den Staat und/oder Kanton verordnete Betriebseinstellung der Anlagen auf Grund von Covid-19;
-die Schliessung betrifft Bäder und Bergbahnen gleichzeitig (d.h. Leukerbad Therme, Torrent-Bahnen und Gemmi-Bahnen); und
-die Schliessung findet zwischen dem 15. Dezember und dem 31. März oder zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober statt.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, werden die Gutschriften wie folgt ausgestellt:

-Bei einer Schliessung von weniger als 20 Tagen pro Jahr: Keine Gutschrift
-Bei einer Schliessung von 21 bis 45 Tagen pro Jahr: CHF 100.00 Gutschrift
-Bei einer Schliessung von 46 bis 90 Tagen pro Jahr: CHF 150.00 Gutschrift
-Bei einer Schliessung von mehr als 90 Tagen pro Jahr: CHF 250.00 Gutschrift
-Für Kinder gilt jeweils 50% der Erwachsenengutschrift

Im Falle einer Schliessung ausserhalb der obgenannten Zeiträume ist keine Gutschrift möglich. Bei Verbund-Abonnementen mit anderen Gebieten (z.B. Magic Pass, Oberwalliser Skipass, Valais Ski Card etc.) gelten die jeweiligen Bestimmungen.

Diese Sonderbestimmungen gelten ausschliesslich für Leistungen der MYLAG. Leistungen von Drittpartnern (Hotels, FeWo, etc.) welche über die Kanäle der MYLAG erworben werden, sind davon ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Leistungen, welche über die Gästekarte bezogen werden.

8 Datenschutz

Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der Kunden durch die MYLAG ist in der Datenschutzerklärung auf www.leukerbad.ch erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil der AGB.

9. Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der MYLAG ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und Wiener Kaufrechts (SR 0.221.211.1) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und MYLAG ist Leuk, Schweiz. MYLAG behält sich vor, rechtliche Schritte auch am Wohnsitz des Kunden zu ergreifen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab sofort gültig und ersetzen alle bisherigen.

My Leukerbad AG, 14.12.2023